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Der Ballonpilot ist denselben Vorschriften unterworfen wie alle anderen Luftraumbenützer. Er muss sich an die Instruktionen der Flugverkehrsleitung halten, mit welcher er in kontrollierten Zonen ständig in Funkkontakt steht. Auch mit dem Begleitfahrzeug, das uns nach der Landung wieder an den Ausgangsort zurückbringt, besteht Funkverbindung. |
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